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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Mädchen die Aufnahme verweigern?!?! | 37 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 501239 | ||
Datum | 07.08.2008 09:16 MSG-Nr: [ 501239 ] | 9172 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Florian Besch Das kann man evtl über irgendwelche (Vereins) Satzungen. Das FwG von BaWü schreibt im § 10 "Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Gemeindefeuerwehr" im Abs. 3: "[...] Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht [...]" Einige JFs haben auch in der örtlich erstellten FW-Satzung oder JF-Ordnung Höchstmitgliederzahlen festgelegt und teils Wartelisten zur JF eingeführt, da läßt sich schon etwas steuern. Fraglich aber ob die vor Gericht halten. Das solls, zumindest für den Bereich der Einsatzabteilung, einige Urteile geben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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