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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Verletzung der Pressefreiheit? | 278 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 500126 | ||
Datum | 02.08.2008 17:59 MSG-Nr: [ 500126 ] | 167162 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann Ich denke, es wäre mal an der Zeit, dass alle die, die bestreiten dass die Feuerwehr an der Einsatzstelle Decken als optische Barriere hochhalten darf, nun mal aus dem Schützengraben kommen und fundierte Argumente liefern außer Die Presse darf alles und die Feuerwehr ihr gegenüber nix. Vielleicht mal ein Urteil ... oder einen netten juristischen Aufsatz ... halt irgendwas fernab von "ich bin der Meinung das". Ach Sven, warum konstruiert Ihr Dinge, die es gar nicht gibt?? Du vergisst hoffentlich nicht, dass ich nicht nur Journalist sondern auch ein Feuerwehrmann (Sammelbegriff) mit 30 Dienstjahren bin und und die Praxis aus dem "ff" kenne. Genau das haben wir auch gemacht - und es hat deshalb NIE Protest gegeben.. Habe ich an irgend einer Stelle geschrieben, dass das nicht erlaubt sei? Habe ich nicht geschrieben, dass ich mir selber und persönlich immer Fesseln angelegt habe? Habe ich nicht geschrieben, dass die Presse die Persönlichkeitsrechte (Ablichten von Toten und Schwerverletzten) zu achten habe? Diese Persönlichkeitsrechte können von den Betroffenen - und dazu gehören selbstverständlich auch die Hinterbliebenen eingefordert werden. Deine Behauptung: "Die Presse darf alles.." ist so falsch wie auch unfair, denn in einem Beitrag bin ich gerade auf dieses Thema eingegangen, habe geschrieben, dass sie den normalen Gesetzen unterliegt und eben NICHT in einem rechtsfreien Raum agiert. Erinnere Dich bitte: Ich schrieb, dass viele Kollegen mit dem gefährlichen Argument des "berechtigten Interesses" agieren. Das ist gefährlich! Zwar ist dieses in der Tat weiter gefasst als bei dem Normalbürger, aber nicht grenzenlos. Es geht einzig und alleine um eine einzige Frage: Kann ein Einsatzleiter mir verbieten, zu fotografieren, nur weil es seinem persönlichen Ethikempfinden widerspricht? Und das kann er nicht! Bei mir würde er sich sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde - Feuerwehrkamerad oder nicht - einfangen. Alles Weitere würde sich dann finden! Wenn Ralph das glaubt, machen zu können, dann muss er nur an den Richtigen kommen! Wir drehen uns hier im Kreis! Ich komme Dir (und allen Lesern sogar mal entgegen, indem ich einen der Ikonen der Presse, Walter von LaRoche (Dozent an diversen Universitäten und Journalistenschulen, vormals Leiter der Nachrichtenredaktion des Bayrischen Rundfunks) zitiere: Erster Teil behandelt den ersten Teil GG Art 5, den ich als bekannt voraussetze. Dann aber der Absatz 2: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften (also das, was ich bereits weiter oben schrieb) der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" Zitatende.. Dann zu der von mir schon angeführten "Wahrnehmung berechtigter Interessen" (und hier wird es interessant), die eine eigentlich rechtswidrige (sic) Berichterstattung rechtfertigt (§ 193 des StGB) Das ist sogar durch das Bundesverfassungsgericht so bestätigt worden. Allerdings hat das BVG da auch hohe Hürden gesetzt, der Journalist muss isch fragen lassen, ob er die wirklich erforderlichen und angemessenen Mittel angewandt hat. Da ich hier mit diesem Thema offensichtlich nicht zur Ruhe komme (Und das ist gut so, denn das Interesse an diesem Thema zeigt ja, wie viel Informationsbedarf da ist) noch den Pressekodex: Ebenfalls LaRoche) "Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Presserfreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information. (Huhu Ralph!) der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse (sic) bewusst sein. Sie nehmen ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr" Ende des Zitates. So, und jetzt bitte mal, WO ich jemals etwas Anderes behauptet habe? Habeas Klaus Ich persönlich nehme meine Tätigkeit genau so ernst, wie ich meinen FW-Beruf ernst genommen habe - und deshalb hat mich der Vorwurf, ich würde die Menschenwürde gering achten so maßlos wütend gemacht. Das war in der Tat das Heftigste, was man mir hier bis dato geboten hat! Gruß Klaus | ||||
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