Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Zusammenlegung zweier Abteilungen unterschiedlicher Gemeinden | 25 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 498045 |
Datum | 25.07.2008 16:17 MSG-Nr: [ 498045 ] | 8989 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Servus,
ich kenne eine Feuerwehr, deren Bereich in drei Gemeinden in zwei Landkreisen liegt.
Das Feuerwehrhaus der Feuerwehr Allmannsau (Link =>Vereine =>FF Allmannsau) liegt im Gemeindegebiet Rechtmehring, finanziell unterhalten wird die Feuerwehr vom Markt Haag in Oberbayern (beide Landkreis Mühldorf am Inn), die Mannschaft kommt aus der bei der Gemeindegebietsreform aufgelösten Gemeinde Allmannsau, die auf die Gemeinde Rechtmehring, den Markt Haag und die Gemeinde Soyen (Landkreis Rosenheim) aufgeteilt wurde. Beim damaligen Bau des Feuerwehrhauses hat sich auch die Gemeinde Rechtmehring finanziell beteiligt (ob Soyen auch??).
Wär ein klassischer Fall für einen "Zweckverband Feuerwehr" gewesen, aber wie bereits ausgeführt, der LFV Bayern war dagegen und deshalb ist es nicht ins neue BayFwG gekommen.
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