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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fehlalarme durch Kerzen, Windlichter oder Fackeln | 8 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 497816 | ||
Datum | 24.07.2008 21:22 MSG-Nr: [ 497816 ] | 4902 x gelesen | ||
Hallo zusammen, habe gerade eine Frage die mich beschäftigt: 1. Szenario: Auf einem Balkon hat ein Bürgen ein paar Öllampen/Fackeln für seine Grillparty aufgestellt und angezündet. Als es dunkel wird, sieht ein Anwohner Feuer und ruft die Feuerwehr. 2. Szenario: Hinter einem Badfenster hat ein Bewohner ein Teelicht aufgestellt um gemütlich zu Baden. Das Kerzengeflacker sieht durch das Milchglasfenster wie ein Zimmerbrand aus. EIn Passant ruft die Feuerwehr. 3. Szenario: Ein Jongleur übt mit Fackeln jonglieren und feuerspucken, brennt aber außer seine Requisiten nichts an. Trotzdem vermutet ein aufmerksamer Bürger ein Schadensfeuer und alarmiert die Feuerwehr. Alle drei Szenarien sind gar nicht so abwegig, Das zweite habe ich selbst innergalb der letzten zwei Jahre zwei Mal erlebt. Nun die Frage ;-): Wer (wenn) muss den Feuerwehreinsatz bezahlen, wer kommt für die Kosten auf? Wie wird das bei euch gehandhabt? Vielen Dank für die Infos, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | ||||
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