Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Feuerwehrvereine... war:Wer oder was sind wir überhaupt? | 45 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 497810 |
Datum | 24.07.2008 21:07 MSG-Nr: [ 497810 ] | 14485 x gelesen |
Löschzug:
Taktische Einheit der Feuerwehr. (siehe FwDV3, früher auch FwDV 5)
1. Schlauchwagen
2. Software
Hallo,
Geschrieben von Markus WeberDer Verein "schenkt" der Gemeinde einen MTW. Die Gemeinde hätte dieses nicht beschafft, da aus ihrer Sicht nicht notwendig...
Die Gemeinde beschließt die Abteilungen A und B zusammenzulegen...
Die Gemeinde möchte die Abteilung/Löschgruppe XY auflösen...
In allen Fällen sollte der "Chef" der Truppe als Organ der Gemeinde handeln, gleichzeitig ist er aber Vorsitzender eines Vereins mit evtl. anderen Vorstellungen.
Kommt es da wirklich unbedingt und immer zu einem Interessenkonflikt? Oder ist es nicht eher abhängig von der konkreten Nutzungs-/Überlassungsvereinbarung zwischen Verein und Kommune? In einer solchen Überlassungsvereinbarung könnte nämlich z.B. auch geregelt sein, dass die Kommune das Fahrzeug im Falle einer Auflösung/Zusammenlegung an den Verein herausgeben muss.
Mir schwirrt gerade ein Fall aus Wuppertal (ich meine LZ Dönberg) im Kopf herum, bei dem der vom Verein beschaffte SW lt. Vertrag nicht an eine andere Wache abgegeben werden darf.
Grüße
Micha
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 24.07.2008 11:05 |
 |
Dirk7 B.7, Düsseldorf Wer oder was sind wir überhaupt? war: Mit Körperbehinderung ... |
| 24.07.2008 12:51 |
 |
., Jülich | |