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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer oder was sind wir überhaupt? war: Mit Körperbehinderung ... | 81 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 497718 | ||
Datum | 24.07.2008 17:02 MSG-Nr: [ 497718 ] | 23867 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Husch Die wissen das und tun von den angeblich "nicht existenten Vereinen" munter kassieren. Stop. Diese Vereine können durchaus existent sein. Oder es kann eine GbR existieren. Das wissen nur die meisten nicht, daß sie durch gewissen Handlungen da ganz schnell die Finger drin haben können. Und das schöne an nicht eingetragenen vereinen oder einer GbR ist die persönliche unbegrenzte und gesamtschuldnerische Haftung des Einzelnen. Denn das Finanzamt sagt korrekterweise "diese Einnahmen sind keine Einnahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr, weil dann müßten sie nach den Vorschriften der kommunalen haushaltordnung auch als soche verbucht werden". Und dann fragt das Finanzamt ebenfalls korrekterweise "wem gehört das Geld denn dann?" Und da kommt man dann (wenn man das Geld nicht einer einzelnen Person zuordnet was insbesondere bei Bankkonten im Nachlassfall interessant sein kann) schnell auf einen nicht eingetragenen Verein oder eine GbR. Diese können durchaus auch durch konkludente Willenserklärungen die auch durch reines Handeln ohne schriftlichen Vertrag zustande kommen können entstehen. Geschrieben von Andreas Husch Mir ist in hier in der Region keine Feuerwehr bekannt die nicht "Zwitter" in Form von Gemeindlicher Einrichtung (klingt doch gleich viel schöner als "Behörde" ;-) ) UND Verein ist. Dann ist der Verein hoffentlich eingetragen. Sonst kann es für das eine oder andere Mitglied (oder auch alle) irgend wann mal ein böses Erwachen geben... Dennoch tangiert das dann nicht die Stellung der Feuerwehr eins gemeindliche Einrichtung. Wird aber ggf. in sofern interessant, daß ein privatrechtlicher Verein oder eine GbR in bestimmten Fällen (z.B. z.B. Feuerwehrfest im Feuerwehrhaus mit Rundfahrten mit Feuerwehrfahrzeugen,...) Fahrzeuge, Geräte und Liegenschaften benutzt, die mit kommunalen Mitteln finanziert wurden. Man könnte das dann schlicht auch Dienbstahl, Veruntreuung o.ä. nennen, wenn das nicht sauber geregelt ist. Du siehst. Teil einer Behörde zu sein ist nicht wirklich immer einfach. In sofern tut man gut daran genau zu wissen was man da tut und in welcher Rechtslage man sich jeweils befindet... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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