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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rauchverbot in den Gerätehäusern | 25 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 496249 | ||
Datum | 17.07.2008 17:00 MSG-Nr: [ 496249 ] | 5546 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Jürgen M@yer Das ist doch dann ein Gesetzesverstoss - oder? ja, ist es definitiv. Genauso wie wenn der BM für die Hauptversammlung/den Kameradschaftsabend per Dekret das Rauchverbot aufhebt, steht nämlich in BaWü absolut nicht in seiner Befugnis wenn klare Tatbestände (wie das bei der Feuerwache in aller Regel ist) gegeben sind. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | ||||
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