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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohn/Gehalt | 54 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 496009 | ||
Datum | 16.07.2008 22:24 MSG-Nr: [ 496009 ] | 38511 x gelesen | ||
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1) Bitte ohne das "s" : wir sind Werkfeuerwehren ;-) 2) Gehalt hängt von Betrieb und Tarifgebiet resp. Branche und natürlich auch von der Position ab. 3) Grober Anhaltspunkt gemäß ERA-Bayern bei WFen in der Industrie. Facharbeiter mit Zusatzqualifikation für den einfachen Werkfeuerwehrmann. Das bedeutet etwa ERA Stufe 7. Als Brandschutzmeister IHK entsprechend Meister-Eingruppierung. Werkfeuerwehr mit Führungsaufgaben kann ERA 9 bedeuten (= Mindesteinstufung FH-Ingenieur). Bei der Leitung einer großen Feuerwehr geht es bisweilen auch in den übertariflichen Bereich .... Als Anhaltspunkt mag dienen: Bei EG7 je nach Arbeitszeit ein Grundgehalt von 2.700...3.000,- € Bei EG9 je nach Arbeitszeit ein Grundgehalt von 3.200 ...3.700,- € 4) Immer daran denken zur WF-Tätigkeit gehört i.d.R. auch sehr genaue Kenntnisse vom Betrieb und den dort benötigten Tätigkeiten. Frisch eingestellte WF-Männer von der Straße weg sind deutlich seltener als WF-Leute die aus dem normaen Betriebspersonal von einer Nebentätigkiet WF in eine der ehr seltenen hauptberuflichen Stellen wechseln. Die große Mehrzahl der WF-Leute in Bayern ist NICHT hauptberuflich tätig. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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