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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | (BF-) Vorschriften zur Höhe von Mobiliar in Großraumbüros | 15 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s M8., Barsinghausen / Niedersachsen | 493873 | ||
Datum | 08.07.2008 22:07 MSG-Nr: [ 493873 ] | 9803 x gelesen | ||
Hallo! In meiner Firma in Hannover gibt es neuerdings eine rigorose Beschränkung der Mobiliarhöhe in (Großraum-) Büros auf 1,50m. Begründet wird dies mit "feuerpolizeilichen Vorschriften" o.ä., die von den Brandschutz-Experten der BF Hannover erlassen worden seien (so habe ich es zumindest gesagt bekommen). Nun habe ich schon reichlich gegoogelt und auch hier im Forum gestöbert, ohne brauchbare Infos zu dem Thema gefunden zu haben. Da die Umsetzung der o.g. Vorschrift die Arbeits-Ergonomie spürbar beeinträchtigt, wäre ich an den tatsächlichen Vorschriften interessiert, um ggf. entsprechende Diskussionen zu betreiben. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke und Gruß, D.J. | ||||
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