News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 'Fahrt mal zu ner Ölspur..:' | 83 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 492986 | ||
Datum | 05.07.2008 09:23 MSG-Nr: [ 492986 ] | 31188 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Markus Groß Wenn Letzterer dann dafür die Feuerwehr missbraucht, die dann wiederum in der Regel unter Missachtung aller umwelt- und gefahrgutrechtlichen Regelungen diese Tätigkeit durchführt, dann mag das so sein; richtig ist deshalb noch lange nicht. Oh nein, hallo in die Runde! Habe ich mich so unklar ausgedrückt?? Eine Ölspur stellt eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr da. Soweit Konsens? Die Beseitigung eines gefährlichen Zustandes fällt auch auf Grund der Eilbedürftigkeit eben in die Zuständigkeit der Feuerwehr. Ich halte es für ein Unding, eine Gefahr unter der Prämisse zu diskutieren, WER für die Abwehr zuständig ist. Derjenige, der das am Schnellsten (sic) beseitigen kann. Natürlich steht im Brandschutzgesetz nichts über Öl. Rüben- und Gülleverschmutzungen, das muss es aber auch nicht. Gruß Klaus | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
1.116