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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haltung gefährlicher Tiere - Information an die Feuerwehr | 58 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 490831 | ||
Datum | 22.06.2008 20:14 MSG-Nr: [ 490831 ] | 16570 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias Josef Riesch Frau macht Besuch bei Bekannter in Bayern und hat ihre Würgeschlange dabei! Diese büchst ihr beim Besuch aus und treibt sich !tagelang! im Gebüsch in der Nähe eines belebten Badeweihers herum! Na, und? Da schlängelt sich (meist tun die Viecher eher gar nix) eine Schlange rum. Wie groß war sie, dass die nette Dame das Tier überhaupt mitgenommen hat? Vermutlich nicht viel mehr als zwei Meter - ansonsten dürfte das nähmlich ein logistischer Großaufwand sein. Wem kann diese zwei Meter Schlange gefährlich werden? Ratten, Mäusen, Kleintieren. In dieser Größenordnung dürfte sogar ein Säugling nicht unbeding in das Beuteschema fallen. Sollte sie deutlich größer als 2m sein: Hut ab. Diese Tiere werden dann nämlich auch entsprechend schwer... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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