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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mutwilliger Sachschaden? | 4 Beiträge | ||
Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Plößberg / Bayern | 490649 | ||
Datum | 21.06.2008 18:59 MSG-Nr: [ 490649 ] | 4264 x gelesen | ||
Hallo Forum, wir hatten gerade eine interessante Diskusion in meiner Feuerwehr, folgendes: Samstag Vormittag Einsatz für meine Feuerwehr, VU 2 Personen eingeklemmt. (Meine Fw Ersteinheit mit THL) Ausfahrt des Feuerwehrhauses durch parkende Autos (gleich gegenüber ist ein Einkaufsmarkt) verstellt, kein durchkommen. An der Ausfahrt ist durchgehend Absolutes Park und Halteverbot. Was würde die Feuerwehr vor Gericht erwarten wenn man einfach mit einem Feuerwehrauto ein parkendes Auto weg schiebt? Langsam mit Stoßstange ran und weg. Gab es den Fall schon mal irgendwo? Ich betone das war nur ein Gespräch! Danke für euere Antworten. mfg Max | ||||
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