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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Freistellung von der Freistellung wg. Kindeserziehung | 11 Beiträge | ||
| Autor | Fran8k S8., München / Bayern | 488668 | ||
| Datum | 10.06.2008 13:21 MSG-Nr: [ 488668 ] | 6085 x gelesen | ||
Hallo Paul, warum sollte Dich die Geburt Deines Kindes vom Ersatzdienst befreien? Beim Wehr- und Zivildienst gibt es diese Regelung, da diese Varianten einen Einfluss auf das Einkommen des WDL oder ZDL haben - dies ist bei Dir ja wohl eher nicht der Fall. Desweiteren hat die Feuwehr keinen Einfluss auf Deinen ständigen Wohnort. Eine Befreiung oder Beurlaubung wird somit höchstwahrscheinlich mangels Begründung nicht erteilt. Gruß Frank Das ist meine Meinung - schafft euch selbst eine an! | ||||
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