| Rubrik | Katastrophenschutz |
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| Thema | RD im Gefahrenbereich | 54 Beiträge |
| Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 486066 |
| Datum | 29.05.2008 22:03 MSG-Nr: [ 486066 ] | 17424 x gelesen |
Rettungsdienst
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Rettungsdienst
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Patricia Klottbei unserer KatS-Übung kürzlich, kam das Gespräch auf, das der RD sich nicht mehr mit in den Gefahrenbereich begibt (bei MANV)
... ist eine grundsätzliche Frage, ob es in dem Gefahrenbereich eine Gefahr gibt gegen die die dem RD bzw. SanD zur Verfügung stehende Schutzausrüstung nicht hinreichend schützt (und die Feuerwehr dagegen nennenswert besser geschützt ist).
... wenn ja, dann haben wir da tatsächlich ein Problem und Feuerwehr muss mit den ihr zur Verfügung stehendem sanitätsdienstlichen Wissen (EH-Lg ... Fw-San ... RS/RD in eigenen Reihen) bestmöglich helfen und die Betroffenen eben geeignet dem RD / SanD zuführen.
... wenn nein, könnte man mal sanft nachfragen mit welcher Berechtigung, die den Auftrag der Einsatzleitung verweigern. Zur Frage, wer da die Einsatzleitung hat, hilft ein Blick (da Hessen) ins HBKG ...
Gruss
Gerhard
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