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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Crashrettung; war: AAO Verkehrsunfall | 42 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 486002 | ||
Datum | 29.05.2008 18:38 MSG-Nr: [ 486002 ] | 16015 x gelesen | ||
Hallo Sascha, Geschrieben von Sascha Tröger Jeder bewusstloser Motorradfahrer soll durch Laien unter Inkaufnahme weiterer Verletzungen den Helm abgenommen bekommen und in die stabile Seitenlage gebracht werden Quelle hierfür? Wieso sollen unbegründet weitere Verletzungen in Kauf genommen werden? Geschrieben von Sascha Tröger und der verunfallte bewusstlose Autofahrer soll im Auto sitzenbleiben? Ja, auf jeden Fall solang Puls und Atmung ok sind. Die pure Vermutun er "könnte erbrechen und das Erbrochene aspirieren" rechtfertigt keine Crashrettung und damit verbunden mögliche weitere Schädigungen. Diese Rechtfertigung ist erst gegeben wenn dies tatsächlich eingetreten ist und die Atmung aussetzt! MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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