Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Helmpflicht bei Verkehrsabsicherung | 100 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 484415 |
Datum | 22.05.2008 16:34 MSG-Nr: [ 484415 ] | 28549 x gelesen |
Infos: | 23.05.08 "Welcher Helm ist der Richtige?" 22.05.08 "Lageabhängige Persönliche Schutzausrüstung: Die Kunst des Weglassens", Einsatz, September 2006, WEKA-Media (PDF)
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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo!
Geschrieben von Hagen Vollrath...ja, aber nicht jeder darf mich anhalten. Und die Feuerwehr gehört nun mal nicht dazu...
Richtig! Und deshalb fahre ich auch dann weiter selbst wenn sich der FA (SB) im Vorderreifen festgebissen hat?
An der nächsten Baustelle einfach mal durchfahren wenn der nette Straßenbauer Dir mit der Warnflagge halt gebietet?
Es geht doch um der Gefährdung angemessene Schutzbekleidung. Und eine Verkehrsabsicherung kann ich auch in T-Shirt, kurzen Hosen und Sandalen machen wenn ich mit eine Warnweste überwerfe und eine Winkerkelle in die Hand nehme. Leitkegel und Schilder kann ich auch ohne Helm, Überjacke und Überhose aufstellen.
Aber gern mal etwas mehr als nötig anzuziehen schein ja in Mode zu kommen. Ölspur kehren mit Überjacke, Überhose, Helm, Handschuhen und Gurt ist ja schon garnich mehr so selten, frage mich nur, warum man dafür noch keine PA braucht. Das Bindemittel staubt ja auch etwas.
Gruß vom Berg
Jakob
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