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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | (Zeit-) Unterschiede bei der Alarmierung? - war:Gruppenübungen für ... | 287 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 481390 | ||
Datum | 06.05.2008 01:03 MSG-Nr: [ 481390 ] | 118354 x gelesen | ||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Aigner Stimmt. Aber im ersten Schritt freiwillig (vom Mitlgied aus gesehen) ;-) Das Mitglied ist in der Sichtweise erstmal egal. Die Kommune hat in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit eine gemeindliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. (Soweit Artikel 1 des BayFwG). Artikel 4 regelt dann ferner, welche Arten von Feuerwehren es gibt. Und erst, nachdem die Gemeinde sich für die Aufstellung einer Freiwilligen Feuerwehr entschieden hat, kommt die Freiwilligkeit der Mitglieder ins Spiel. Grüße Micha | ||||
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