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| Thema | (Zeit-) Unterschiede bei der Alarmierung? - war:Gruppenübungen für ... | 287 Beiträge | ||
| Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 481294 | ||
| Datum | 05.05.2008 17:26 MSG-Nr: [ 481294 ] | 118638 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton Kastner wie schon des öfteren hier im Forum geschrieben wurde ist der BGM der Chef der Feuerwehr. Wenn die örtliche Feuerwehr der Anweisung nachkommt, die ihr der Bürgermeister gibt, obwohl es nicht in ihrer Arbeitsplatzbeschreibung steht, kann sie das gerne machen, solange dadurch nicht ihre eigentliche Aufgabe leidet. Wenn aber manche Leute diese Aufgaben als Existenzberechtigung anführen bekomme ich pusteln. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | ||||
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