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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | (Zeit-) Unterschiede bei der Alarmierung? - war:Gruppenübungen für ... | 287 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8L., Himmelkron / Franken/Bayern | 481214 | ||
Datum | 05.05.2008 13:06 MSG-Nr: [ 481214 ] | 118749 x gelesen | ||
Die Feuerwehr darf nicht einfach so eine Straße sperren, wenn sie gerade Lust dazu hat. Die Gemeinde beauftragt für gewöhnlich die Feuerwehr als Insitution der öffentlichen Verwaltung mit der Sperrung der Straße zu bestimmten Anlässen. Der Kommandant hat dann dafür zu sorgen, dass diese Dienstanweisung auch umgesetzt wird. Bei überregionalen Straßen ( Bundesstraße, Staatsstraße, Kreisstraße) übernimmt diese Aufgabe bei angemeldeten Veranstaltungen ( z.B. Marathon, Wallfahrten, usw. ) für gewöhnlich die Straßenmeisterei in Verbindung mit der Polizei. Aber auch die Feuerwehr kann für solche Aufgaben herangezogen werden. Das kostet aber dann..... Wenn man die Veränderung zum Besseren für unmöglich hält, wird sie auch nicht kommen. - Noam Chomsky Alles meine eigenen, privaten Meinungen. Nicht die meiner Wehr! Freundliche Grüße aus dem Frankenwald, Sebastian Laschka | ||||
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