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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Integrierte Leitstelle | 44 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 481208 | ||
Datum | 05.05.2008 12:50 MSG-Nr: [ 481208 ] | 20215 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Michael Hesselbach nein, diese sitzt 4km neben uns. Wir sind eine eigenständige Gemeinde. Ich kenn mich jetzt nicht in Eurem Landesrecht aus. Aber ich gehe davon aus das es in Grundzügen mit dem von BaWü [wo ich mich etwas auskenne] übereinstimmt. Die "Hoheit" über die Alarm- und Ausrückeordnung in einer Gemeinde liegt immer noch bei dieser selbst. Wenn die Gemeinde [Bürgermeister] der Meinung ist das die örtliche Feuerwehr bei einem Brand ausreicht dann ist das zunächst auch so festgelegt. Die Gemeinde ist dann aber auch dafür verantwortlich. Wenn sie z.B. Feuerwehr ohne Atemschutz hat und in der AAO festgelegt ist das nur die örtliche Feuerwehr alarmiert wird dürfte es bei einem Schadensfall wo Menschen nachweislich durch den fehlenden Atemschutz nicht gerettet werden konnten deftige rechtliche Probleme geben. Wenn aber eine Gemeine eine entsprechend leistungfähige Feuerwehr hat dann kann man zunächst mal davon ausgehen das diese auch im ersten Abmarsch auch ausreicht und nur bei Bedarf andere Feuerwehren nachalarmiert werden. Auf die Ausgangsfrage bezogen: Die Leitsstelle bestimmt nicht wer wann wie alarmiert wird ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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