Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 480614 |
Datum | 02.05.2008 09:45 MSG-Nr: [ 480614 ] | 10986 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Guten Tag
Geschrieben von Bernhard Deimann
Es ist in BaWü so geregelt, ohne TM-1 Ausbildung und 18 Jahre kein Einsatzdienst, da braucht kein GF etc. bei Alarm entscheiden wen er mitnimmt.
Im derzeitigen Referentenentwurf zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg ist die Öffnung der Einsatzabteilungen für Jugendliche ab 17 Jahren vorgesehen ist. Der Einsatzdienst wird aber auch weiterhin, altersgerecht, erst ab dem 18. Lebensjahr möglich sein.
Gruß aus derr Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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