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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wo sind Mitarbeiter des Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet? | 61 Beiträge | ||
Autor | Mark8ku 8B., Olten (Schweiz) / SO | 479025 | ||
Datum | 22.04.2008 15:47 MSG-Nr: [ 479025 ] | 15085 x gelesen | ||
Die Tagesalarmsicherheit war bei uns auch ein Problem. Wir überlegten uns ebenfalls, die Mitarbeiter des Bauhofes für die Feuerwehr zu verpflichten. Eine Altersanalyse zeigte uns dann jedoch auf, dass diese Idee nicht die Richtige war. Grund dafür war die demografische Verteilung. Die meisten Bauhofmitarbeiter hatten bereits ein Alter (>38 Jahre) welches in unseren Augen kein grosser Nutzen war. Die Feuerwehrpflicht geht bei uns bis zum 42. Altersjahr. Länger darf jeder/jede bleiben. Bedenkt man, dass die die Grundausbildung zum Feuerwehrangehörigen rund 18 Monate Zeit beansprucht, dann ist der Mitarbeiter mit 38 Jahren bereits 2 1/2 Jahre vor der Dienstpflichtbefreiung. Und dann muss bereits wieder nach Ersatz gesucht werden. Wir bauen deshalb auf zwei Säulen sehr erfolgreich auf: a) Feuerwehrdienstpflichtige müssen die Rekrutierungsabende besuchen. An diesen Abenden wird Überzeugungsarbeit geleistet (nicht Überredungskunst!) Wer den Aufgeboten nicht Folge leistet wird vom Friedensrichter gebüsst. (Rechtliche Handhabung im Feuerwehrgesetz festgehalten). b) Aufbau einer Jugendfeuerwehr. Damit erhoffen wir einige Übertritte in die "grosse" Feuerwehr. Die Tagesalarmsicherheit kann nun nach bereits zwei Jahren sichergestellt werden. Gruss, Markku Borner www.feuerwehr-olten.ch | ||||
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