| Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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| Thema | Drehleiter und Jugendfeuerwehr/ Privatpersonen | 25 Beiträge |
| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 478863 |
| Datum | 22.04.2008 07:25 MSG-Nr: [ 478863 ] | 11413 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Mahlzeit
Geschrieben von Adolf Huberda dürfen auch privatpersonen "mitgenommen" werden
mitnehmen ist aber was anderes als selber hochsteigen.
Geschrieben von Adolf Hubersoweit ich weiß, dürfen steckleitern nur von Ü18 benutzt werden,
Soweit du weißt ist es verkehrt. Weder die UVV Feuerwehren noch die Broschüre "Sicherer EInsatz" (sehr empfehlenswert) kennen eine Altersbeschränkung.
Und warum sollte ein FA auf einer DL 30m hoch aber auf einer Steckleiter nicht ins 2. OG steigen dürfen?
Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian
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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
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| | 19.04.2008 18:06 |
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Dirk7 H.7, Kirchheim unter Teck |
| | 20.04.2008 21:13 |
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Jan 7Ole7 U.7, Hamburg |
| | 21.04.2008 19:18 |
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., Berlin |
| | 21.04.2008 20:17 |
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., Erlensee | |