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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wo sind Mitarbeiter des Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet? | 61 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 478582 | ||
Datum | 21.04.2008 00:01 MSG-Nr: [ 478582 ] | 15089 x gelesen | ||
Geschrieben von Dietmar Reimer Wenn ich mir den Text so durchlese kann es in NRW nicht sein, dass ein Mitarbeiter der den Einsatzdienst einer ständig besetzten Wache sicher stellt, kein Beamter ist. Egal, womit er sich in der einsatzfreien Zeit beschäftigt... Na ja. Das gilt ja wie ich das lese nur für ständig besetzte Wachen. Wenn das aber gar keine ständig besetzte Wache ist, sondern eine reine FF? In der eben auch ein paar Gemeindearbeitern und -angestellten Dienst tun, die dafür ein paar Stunden ihres Kontingents haben? Dann bekommen die eine Ausbildung TrM1 , TrM2, SprFu, AGT, Fahrer C und Maschinist, TrFü. Fertig. Wie jeder FFler der in der freien Wirtschaft arbeitet. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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