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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neue Zuwendungsrichtlinien Bayern | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 478530 | ||
Datum | 20.04.2008 19:53 MSG-Nr: [ 478530 ] | 14680 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias Josef Riesch Kenn einen LKr, da hat es geheißen: Entweder die Förderung des LKr fällt weg oder die Kreisumlage geht rauf! Dann müssten Gemeinden aber auch das Recht haben, z.B. einen DLK Einsatz in der Nachbargemeinde abzurechnen, wie es in anderen BL ist! Ich weiß, nach BayFwG geht das nicht, aber warum soll eine Gemeinde teuere Fahrzeuge beschaffen und sie den Nachbargemeinden kostenlos zur Verfügung stellen? Ich finde es richtig, wenn der Lkr. Fahrzeuge fördert die auch überörtlich zum Einsatz kommen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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