Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 477680 |
Datum | 15.04.2008 23:04 MSG-Nr: [ 477680 ] | 26505 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
Geschrieben von Christian FischerUnd dann hat man vermutlich gemerkt, daß der freie Markt das besser, flexibler und günstiger kann...
Hallo,
überall dort wo man gemerkt hat, dass Qualität Geld kostet, hat man diese Feuerwehr- oder Behördenfahrschulen aufgelöst.
Der freie Markt kann es billiger, aber nicht günstiger, flexibler und auf die speziellen Belange der HIORG bezogen.
Werden freie Fahrlehrer auf den zusätzlichen Schulungsbedarf für die Feuerwehr oder Rettungsdienst angesprochen, kommt zumeist die Bemerkung, dass dies ein ganz neuer Aspekt wäre, aber viel zu kostenaufwändig, um dies in die Ausbildung mit einfliesen zu lassen.
Zitat eines deutschen Amtsleiters:
Wenn die durch mangelnde, spezielle FW/RD-Ausbildung zu erwartenden Unfallschäden den Aufwand für die eigenen Fahrschule nicht übersteigen, hat sich alles betriebswirtschaftlich gelohnt.
Aus Sicht der KLR und der Paletten-Papier-Verbraucher natürlich richtig. Aber wollen wir das und halten wir das für richtig?
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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