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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 W.8, Weil der Stadt / Baden-Württemberg | 477464 | ||
Datum | 14.04.2008 23:58 MSG-Nr: [ 477464 ] | 26638 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Dirk Ruzicka, Wiesbaden--- IN Gemeinde A bewirbt sich Kamerad B um den Führerschein. Sein Kommandant schickt einen anderen zur Ausbildung. Kamerad B geht zu einer Fahrschule und steht eines Tages mit dem Führerschein C in der Fahrzeughalle grinsend vor dem Kommandanten. Meine Meinung: Wenn ich der Kommandant von Kamerad B wäre, würde er weiterhin hinten mitfahren und so schnell keine großen roten Autos fahren. Zur Begründung: 1. Kamerad B untergräbt die Entscheidung des Kommandanten (und wahrscheinlich auch die des entscheidungstragenden Gremiums). Der Kommandant hat sich sicher Gedanken darüber gemacht, warum er Kamerad B nicht zur Fahrschule schickt. Deswegen meldet auch der Kommandant zu anderen Lehrgängen. Man kann sich ja auch nicht selbst zum Gruppenführer anmelden. 2. Es ist ungerecht gegenüber den anderen Kameraden, die möglicherweise auf einen Zuschuß oder Bezahlung durch den Träger der FW warten. Wie soll man den Bedarf an Finanzmittel rechtfertigen wenn die Feuerwehrleute so blöd sind und die Führerscheine selbst bezahlen. Da freut sich der Bürgermeister und der Stadtkämmerer wenn sie auf Kosten der Feuerwehrleute sparen. Grüße Florian | ||||
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