Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 476824 |
Datum | 11.04.2008 16:38 MSG-Nr: [ 476824 ] | 26704 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
Feuerwehr
Hallo,
Geschrieben von Jürgen M@yerBisher war es ja auch möglich mit dem bezuschussten Führerschein in einen Nebenjob z.B. bei einer Spedition Geld zu verdienen. Deshalb war die Argumentation gegen eine 100%ige Kostenübernahme einigermassen nachvollziehbar.
Diese Möglichkeit mit einem Führerschein "nebenher" Geld zu verdienen fällt nun aber weg:
Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
Könnte man jetzt besser für eine 100%ige Kostenübernahme der Gemeinde argumentieren?
Zum Einen konnte man schon immer trefflich drüber streiten, ob eine Beteiligung des einzelnen Feuerwehrkameraden sinnvoll ist oder nicht (war ja auch hier schon oft genug der Fall). Zum Anderen hat sich bezüglich der Argumentation mit dem "Nebenherverdienen" jetzt nicht wirklich was geändert.
Schlimmstenfalls muss derjenige, der vor 2009 seinen FS Kl. C macht, eine kleine Fortbildung alle paar Jahre machen und darf dann weiterhin das machen, was er bisher auch durfte. Wer seinen FS ab 2009 macht, braucht eben noch einen weiteren Lehrgang dazu. Das ganze gilt ja auch nur für gewerblichen Gütertransport, wer z.B. nebenher bei einem Handwerker arbeitet, der einen LKW im Fuhrpark hat, darf den weiterhin fahren. Es gibt noch zig weitere Beispiele, wo man ohne Auswirkungen des beschriebenen Gesetzes weiterhin LKW fahren darf.
Es kommen im Prinzip nur weitere Folgekosten für den Führerschein auf, die eben im Falle Feuerwehr nicht benötigt werden:
Immer nötig (bei Altinhabern vor 1998 erst ab 50), damit der FS erhalten bleibt:
- alle 5 Jahre ärztliche + augenärztliche Untersuchung sowie Neubeantragung FS
Bei gewerblichem Gütertransport:
- bei Altinhabern vor 1998 und neuen LKW Umschreibung auf neuen FS, sonst kann keine Fahrerkarte für den digitalen Tachographen beantragt werden
- bei neuen LKW Beantragung Fahrerkarte für digitale Tachographen
- Fortbildungen lt. o.g. Gesetz
Es ist also nur ein "kleiner" Lehrgang hinzugekommen, vielleicht am ehesten noch vergleichbar mit dem schon jetzt für gewisse Transporte benötigten Gefahrgutschein.
Ich sehe jedenfalls zu obigem Thema keinerlei Änderung der Argumentation. Wer den Führerschein außerhalb der FW nutzen will, kann dies auch jetzt weiterhin tun.
Gruß,
Michael
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