Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 476141 |
Datum | 08.04.2008 23:54 MSG-Nr: [ 476141 ] | 26561 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
gesunder Menschenverstand
Hallo,
Geschrieben von ---Gerhard Pfeiffer--- Als Beamter ist mir klar was ein Dienstherr von mir erwartet, aber den GMV sollte man nie ausschalten! Notfalls findet man trotz intensivster Bemühungen zu diesen Bedingungen keine Fahrer!
Genau Gerhard, auf das läuft das endlich hinaus. Ich werde, wenn ich dann noch in dieser Position bin, und nach meiner Meinung einen Fahrermangel feststelle, dies schriftlich festhalten und den Erwerb von Führerscheinen verlangen. Wenn dann zu diesem Zeitpunkt keiner die "Konditionen" der Gemeinde annimmt hat der Bürgermeister -nicht ich- ein Problem.
Ganz ehrlich. Zu einer Zeit in der die FFW genug Fahrer hat (träum!) ist das Angebot ja eigentlich ein Geschenk.
Ansonsten gilt mein Spruch mit dem Geld und der Hosentasche rechts hinten.
Aufpassen!
Jürgen
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