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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Anwesenheitsliste am Übungs- und Einsatzdienst | 45 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Schöneiche / Brandenburg | 475834 | ||
Datum | 07.04.2008 20:27 MSG-Nr: [ 475834 ] | 14951 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Thorsten Bäumer--- Anders ist es bei Öl-Einsätzen; dort bekommt der Unfallverursacher einen Kostenbescheid vom Ordnungsamt und muss Personal,- Material-, und Fahrzeugkosten zahlen. Geregelt ist dies in der sog. "Feuerwehrsatzung" der Stadt. Die Personalkosten werden an den jeweiligen Löschzug ausgezahlt. Bei uns im Zug ist es so geregelt, dass ein Teil in die Vereinskasse geht, der andere teil an den jeweiligen Feuerwehrmann ausgezahlt wird. Na ist doch okay wenn die Satzung das hergibt und sich nicht einzelne unverhälnismäßig bereichern können dadurch gibt esw dagegen nix zu sagen. Und wenn ein Teil noch in die Kasse geht fühlen sich die anderen Kameraden nicht benachteiligt weil sie aus beruflichen oder privaten Gründen nicht zum Einsatz kommen konnten. Saubere Lösung würde ich sagen. wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-) | ||||
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