Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Eigenbeteiligungen bei Führerscheinerwerb nicht mehr begründbar? | 71 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 475388 |
Datum | 05.04.2008 18:41 MSG-Nr: [ 475388 ] | 26864 x gelesen |
Infos: | 05.04.08 Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
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Themengruppe: | Führerscheine |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Jürgen,
Geschrieben von Jürgen M@yer
Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz betrifft nicht die Fahrten mit Fahrzeugen der Feuerwehr
das bedeutet doch aber nur, dass die Fahrer von Feuerwehr-Fahrzeugen nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Voraussetzungen erfüllen müssen, um im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr eingesetzt werden zu dürfen. Deine Argumentation ist nur insofern schlüssig, dass es jetzt zum "Nebenher-Verdienen" einer zusätzlichen Qualifikation bedarf.
Ehrlicherweise bewegen sich die Gemeinden auf recht dünnem Eis, wenn sie Kraftfahrausbildungen nicht komplett bezahlen, da sie ja für die Qualifizierung ihrer Kräfte geradestehen müssen. Hier in B wird der Fs komplett übernommen, jedoch unterschreibst du eine Verpflichtungserklärung, dass du die FF ?5? Jahre nicht aus Gründen verlässt, die du selbst zu verschulden hast, solltest du dies dennoch tun, musst du Kosten des Fs anteilig übernehmen. Eine Regelung mit der man leben kann, wie ich finde.
Habt ihr Fahrzeuge des Katastrophenschutzes oder Wehrersatz-Verpflichtete? M.W. gibt es da nämlich z.T. Möglichkeiten der Finanzierung aus Bundesmitteln.
Gruß
Sebastian
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| 05.04.2008 17:57 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 05.04.2008 18:01 |
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Jose7f F7., Siebenaich |
| 05.04.2008 18:41 |
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Seba7sti7an 7R., Berlin | |