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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verpflegungskostenmehraufwand noch möglich??? | 30 Beiträge | ||
| Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 473616 | ||
| Datum | 29.03.2008 14:38 MSG-Nr: [ 473616 ] | 17809 x gelesen | ||
Moin, na dann hau mal Dein Steuerwissen raus, wie es denn anders geht. Das was ich geschrieben habe, ist der einzige LEGALE Weg, über Einsatzwechseltätigkeit einen Verpflegungmehraufwand genehmigt zu bekommen. Dieser wird dir genehmigt, wenn die Abordnung nicht länger als 3 Monate betraägt. Ansonsten kann ich nur PeKo beipflichten :-) Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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