| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verpflegungskostenmehraufwand noch möglich??? | 30 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 473505 | ||
| Datum | 28.03.2008 22:03 MSG-Nr: [ 473505 ] | 18008 x gelesen | ||
Hallo, grundsätzlich stimmt die Quelle. Du hast jedoch das Wort "geschäftsmäßig" überlesen bzw. selber von einer Gegenleistung gesprochen. Wenn dir ein Nicht-Steuerberater einen Tipp weitergibt, den er seinerseits von seinem Steuerberater, einem befreundeten Finanzbeamten oder sonstwoher bekommen hat und dafür keine Gegenleistung verlangt, ist der Tatbestand des §5 (noch) nicht erfüllt. Grüße Micha | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|