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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 472473 | ||
Datum | 25.03.2008 13:43 MSG-Nr: [ 472473 ] | 16074 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Feuerwehr A bekommt besagte Ausrüstung aus nicht näher genannten Gründen. Für die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist jedoch im Bereich A die Feuerwehr B primär zuständig. Also muß A nicht zwingend wissen wie man das macht... Zum einen gilt auch für die Feuerwehr A der §1 FSHG (in NRW) sowie die FwDv 2. Und da sitzt der Unterschied: Hiernach sind sie dafür zuständig und sie müssen damit ausgebildet sein. Und wenn sie es doch nicht können: Sollten das m.E. die Leute machen, die es können.... Man würde ja auch niemanden ohne AGT Lehrgang zur Menschenrettung unter PA einsetzen, nur weil man gerade mit dem LF an einem Feuer vorbei kommt und kein AGT im Fahrzeug sitzt. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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