News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | THW | zurück | |||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472468 | |||
Datum | 25.03.2008 13:31 MSG-Nr: [ 472468 ] | 16221 x gelesen | |||
Warum Organisationsverschulden? Muß nicht sein. Feuerwehr A bekommt besagte Ausrüstung aus nicht näher genannten Gründen. Für die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist jedoch im Bereich A die Feuerwehr B primär zuständig. Also muß A nicht zwingend wissen wie man das macht... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|
0.391