News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 472445 | ||
Datum | 25.03.2008 12:47 MSG-Nr: [ 472445 ] | 16115 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Und bei Feuerwehren, die solche Geräte haben, setzt du dies voraus? Da sie originär für genau diesen Zweck zuständig sind, würde ich hier ansonsten ein Organisationsverschulden vermuten. Oder was würdest Du sagen, wenn das Personal vom RTW nicht mit dem an Bord befindlichen Defi umgehen kann!? Das THW muß sowas nicht zwingend können - und da sie ja auch nicht originär zuständig sind, wirds evtl rechtlich heikel, wenn was in die Hose geht... Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.320