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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | THW-HelfRG - Zuständigkeit | 38 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 472433 | ||
Datum | 25.03.2008 12:29 MSG-Nr: [ 472433 ] | 16188 x gelesen | ||
Geschrieben von Julian Holsing Zuständig hin oder her, wenn da jemand im Auto eingeklemmt ist und dadurch gefährdet und da kommt zufällig das THW mit einem GKW vorbei dann wird der da rausgeholt. Das ist doch keine Frage von Zuständigkeiten sondern vom GMV. Wenn sie es "können" - okay. Ich glaube aber nicht, das jeder OV regelmäßig die Technische Hilfe nach Verkehrsunfällen übt, da evtl vorhandene Hydraulische Rettungsgeräte ggfls. für einen anderen Zweck beschafft wurden. Zumindest würde ich da nicht automatisch von ausgehen, das es beherrscht wird. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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