Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Sicherheitstrupp zur Vornahme von Leitern | 39 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 471673 |
Datum | 22.03.2008 16:26 MSG-Nr: [ 471673 ] | 10726 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Innenangriff
Sicherheitstrupp
Geschrieben von Christoph ReberIst es erlaubt (vorgesehen in der FwDV 3;7)/ sinnvoll in der Ersteinsatzphase bei einer verfügbaren Mannschaft von 1/5 den Wassertrupp zur Menschenrettung mit Leitern vorgehen zu lassen, dieser aber gleichzeitig die Funktion des Sicherheitstrupps wahrnehmen muss?
Ja. Wenn die Lage ein sofortiges Vorgehen zur Menschenrettung im IA UND über Leitern erfordert, dann ist das erlaubt.
Wobei fraglich ist, ob der WTr beides gleichzeitig kann! Ich würde sagen, solange er Menschen rettet, ist er schlicht und einfach kein SiTr.
Geschrieben von Christoph ReberWas ist wenn der Sicherheitstrupp gerade mehrere Menschen von Balkonen (evtl auf der anderen Gebäudeseite) retten muss, die unmittelbar bedroht sind und der Angriffstrupp verunglückt?
Dann ist der GAU eingetreten.
Geschrieben von Christoph ReberSoll man den SiTr dann abziehen um den AGTr zu retten und die Menschen selber über Leitern runterklettern lassen oder der AGTr muss warten bis die Leute gerettet sind...
Schwierig. Ich würde abre vermuten, eine einmal eingeleitete Rettung über Leitern stellst Du solange nicht ein, bis der Letzte unten ist (zumindest von diesem Balkon). Dennoch: So schnell wie möglich WTr zur Rettung des ATr einsetzen, und wenn der Maschinist oder die Polizei oder wer auch immer an der Leiter weitermacht. Da gilt einfach mal: Eigenes Personal geht vor.
Gruß
A.
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