Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Entscheidungshilfe Beschaffung 2m-FuG's | 35 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 465299 |
Datum | 21.02.2008 23:32 MSG-Nr: [ 465299 ] | 11070 x gelesen |
Infos: | 18.02.08 Infoblatt zum GP 365 18.02.08 Webseite der Firma ATS Elektronik GmbH
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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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Hallo,
Geschrieben von Gerhard Bayer.. haben wir aber in unserem gemeinsamen Hessenland aber auch.
Erlasskonform ist in Hessen ein FuG 11b im Wenigkanalmodus zu betreiben (mit den 6 "Hessen-Kanälen" und ggf. noch 1-2 Gebäudefunkkanäle). Sollte alle Jubeljahre das Wunder geschehen dass man einen anderen Kanal (der primär nicht für nichtpolizeiliche BOS freigegeben ist) braucht (den ich am FuG 10 ja nie schalten konnte), dann muss man halt in den Vielkanalmodus umschalten. In 25 Jahren Feuerwehrdienst und 13 Jahre FuG 11b noch nie wirklich gebraucht ...
Wenigkanalmodus vereinfacht hier die Bedienung wesentlich und verhindert falsche Kanäle, Bandlagen oder Betriebsarten.
Dann liegt hier ein Missverständnis vor. Als Wenigkanalmodus habe ich die bayrische Eigenheit verstanden nur 1 - 2 Kanäle auf den FuG bequarzt bzw. freigeschalten zu haben.
Unsere FuG 10 und das 11b sind selbstverständlich Erlasskonform ;-)
Viele Grüße
Christian
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