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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Blauen Rundumlicht bei Übungen | 57 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Oberlichtenau / Sachsen | 464738 | ||
Datum | 19.02.2008 15:42 MSG-Nr: [ 464738 ] | 15411 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul Bohlen bezieht sich das auf die Anfahrt (da später ja was von mit oder ohne fahren gesagt wird) oder prinzipiell auf Übungen im Verkehrsraum Entschuld. für so lange weg - mußte zwischendurch mal arbeiten gehen ! Zur Frage:Das Formblatt nennt sich korekt "Antrag auf Erteilung einer Sondergenehmigung nach § 46 Absatz 1 , stvo zur Nutzung von Sonder- und Wegerechten im Strassenverkehr für Alarmfahrten zu Übungszwecken" Langes Beamtendeutsch, sagt aber alles. Darin muß angegeben werden : -Datum, zeit -Übungsobjekt -Fahrt von - nach -Fahrstrecke -Inhalt der Übung -teilnehmende Wehr(en) mit welchen Fahrzeugen -Unterschrift Wehrleiter, Bürgermeister dann Bestädigung KBM und ab damit nach Dresden. Bearbeitet wird es von Referat 45 (Verkehrsrecht) | ||||
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