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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 456943 | ||
Datum | 22.01.2008 01:13 MSG-Nr: [ 456943 ] | 106394 x gelesen | ||
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Moin Geschrieben von Markus Held Kann es sich eine Wehr also erlauben, komplett auf die Gurte zu verzichten (mit der Begründung wir haben den Gurt durch bessere Gerätschaften ersetzt und somit keine Notwendigkeit mehr dafür oder geht das nur über die Schiene "es sind ja eh keine Konsequenzen zu befürchten, wenn wir uns nicht dran halten")?Der § 12 Absatz 2 UVV Feuerwehren sagt ja: "Bei besonderen Gefahren müssen spezielle persönliche Schutzausrüstungen vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind." Anwendungsbereich des Gurtes ist Halten, sei es nun Rückhalten per Leine von einer Absturzkante, oder Sich-selbst-an-die-Leiter-binden bei der Wasserabgabe (Dann aber bitte auch die Leiter festbinden ;o) ). Wenn die Feuerwehr nun eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, in der sie zu dem Schluss kommt, dass Anzahl "0" auf die zu erwartende Gefährdung abgestimmt ist, dann ist das erstmal so. Die Beurteilung sollte aber vielleicht nicht unbedingt auf der planvollen Verwendung von nicht *dafür* zugelassenem Gerät (zB den üblichen Bandschlingen) fußen. Bei uns lagern auf jedem LF vier Gurte, auch in verschiedenen Größen, so dass sich jemand, der einer besonderen Gefahr ausgesetzt wird, vor der der Gurt schützt, sich einen solchen holen kann. CSA sind ja auch nicht persönlich zugeteilt ;o) Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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