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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 456912 | ||
Datum | 21.01.2008 21:26 MSG-Nr: [ 456912 ] | 10940 x gelesen | ||
Geschrieben von Jago Hexel Aber die JF hatte ich nach 6 Jahren unabhängig vom jeweiligen Jugendwart tatsächlich über. so unabhängig von vom Betreuer und dem Rest der Wehr ist das nicht, es ist nämlich deren Job dir das bis zu 8 und in Zukunft 10 Jahre schmackhaft zu machen . Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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