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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 456785 | ||
Datum | 21.01.2008 12:04 MSG-Nr: [ 456785 ] | 10970 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Michael Mehrl Junge waren am Gerätehaus - Alarm - Kids saßen natürlich am LF16. Schon auf den (verrückten) Gedanken bei Alarm ins FW-´Faahrzeug zu steigen käme hier kein JF-Angehöriger. Es ist Entscheidung des Gruppenführers Es ist in BaWü so geregelt, ohne TM-1 Ausbildung und 18 Jahre kein Einsatzdienst, da braucht kein GF etc. bei Alarm entscheiden wen er mitnimmt. Dort beginnt bereits die Verantwortung. VOR dem Ausrücken. Genau. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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