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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | U-18 - Ausrücken nach 22.00H vs. Jugendschutz | 55 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch. | 456766 | ||
Datum | 21.01.2008 08:34 MSG-Nr: [ 456766 ] | 10962 x gelesen | ||
Geschrieben von Andre Koch Die übliche Gretchenfrage: Wie definiert sich der Gefahrenbereich?Bestimmt schon x-mal diskutiert, daher keine nähere Ausführung... Muss der jeweilige Gruppenführer entscheiden. Seine Sache, er sieht ja deutlich dass er nen Jugendlichen dabei hat. (Oder er nimmt ihn einfach nicht mit) Ich hatte die Situation öfter schon als GruFü am LF16/12 (Erstangreifer), Junge waren am Gerätehaus - Alarm - Kids saßen natürlich am LF16. Lass Sie aussteigen und gut ists. Es ist Entscheidung des Gruppenführers, wen er mitnimmt. Dort beginnt bereits die Verantwortung. VOR dem Ausrücken. http://www.feuerwehr-saal.de | ||||
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