News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzbescheinigungen | 6 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 456360 | ||
Datum | 19.01.2008 14:45 MSG-Nr: [ 456360 ] | 5104 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = Nun die Frage: Die Frage ist, braucht das Kind ständige Pflege/Betreuung? Dann gib es auch in den Sozialgesetzen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn die Betreung nicht gewährleistet ist, i.d.R. 10 Arbeitstage. Dann kann man es auch über diese Schiene laufen lassen. Könnte es, wenn man es so machen würde wie bei Frage 1, Probleme mit der Stadt geben, wegen der Kostenerstattung (Arbeitgeber)? Ich weiß nicht, wie es bei euch geregelt ist (ich nehme mal an, da du vom FSHG schreibst, NRW), aber bei uns in Nds hat man einen Anspruch auf Erstattung der Betreungskosten bei Lehrgängen an der LFS, ähnliches sollte es auch für Einsätze geben Langt es nicht aus, wenn die Eltern eine Entschuldigung für das Kind schreiben (Schule)würden? So etwas kann man auch schon im Vorfeld mit der Schule /dem Lehrer klären, das sollte eigendlich kein Problem machen. Und gibt es irgendwo für solche Fälle eine gesetzliche Reglung (FSHG)? Schon mal bei der Gemeinde oder der Feuerwehr nachgefragt? Evtl. auch mal bei der Frauenbeauftragten der Gemeinde anfragen. Gruß Heinrich | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.807