Hallo,
in Hessen, wie überall, ist eine "tatsächliche Mitwirkung" im Katastrophenschutz nach der Verpflichtung nötig um die Wehrdienstausnahme zu erhalten. Der Aufgabenträger prüft dies Järhlich und teil das der unteren KatS-Behörde mit. Wenn es kein Vorgaben dieser behörde über bestimmte Stundenzahlen gibt liegt es im ermessen der Trägerorganisation eine tatsächliche Mitwirkung zu bejahen oder zu verneinen. Von einer tatsächlichen Mitwirkung kann man Regelmäßig ausgehen wenn weniger als 1/5 aller Dienste im Jahresverlauf nicht besucht wurden.
Am besten ist es, sich einfach mal bei der Organisation gegenüber der man sich zu verpflichten gedenkt, zu erkundigen. Je nachdem ob die jetzt Feuerwehr, THW oder HiOrg heißt kann es da schon gravierende Unterschiede in der Dienstausübung geben.
Gruß, otti
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