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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | NEF-Fahrer Qualifikation | 54 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 453392 | ||
Datum | 09.01.2008 10:39 MSG-Nr: [ 453392 ] | 17991 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Aber ich kenne Fälle die sind dann 200h im Moant ehrenamtlich zu ALG und Co gefahren .. vgl Disskusion hier Das dies rechtlich nicht Zulässig ist wissen die HiOrg/Firmen. Da hilft eigentlich nur die Beauftragung für den RD zurückziehen/reduzieren da der Beauftragte ja offensichtlich nicht in der Lage ist seinen Aufgaben nachzukommen. Wir gerade bei HiOrg (oder ihren gGmbH) eher nicht gemacht. Gruß Ingo P.S. Wiso unterscheiden hier eigentlich alle so stark zwischen Kosteneinsparungen bei FW und RD?. Beides wird vom Bürger als Gemeinschaft getragen. Außer dem Einkommen wirken bei der FW auch noch die kommunalen Steueren der "Besserverdienenden" (Grund- und Gewerbesteuer). | ||||
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