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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBefreiung vom Berufsschul-Unterricht wegen Lehrgang!?12 Beiträge
AutorAlex8and8er 8M., Eiselfing / Bayern453238
Datum08.01.2008 18:28      MSG-Nr: [ 453238 ]5925 x gelesen

Servus Andi,

ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass die Berufsschule ziemlich sicher keine Probleme machen wird. Wenn der Ausbildungsbetrieb sein Einverständnis gegeben hat, sehe ich gar keinen Grund wieso sich die Schule sträuben sollte.

Ich würde dir aber trotzdem empfehlen, nach dem Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung (bei mir war das eine Kopie vom Gruppenführerzeugnis) bei der Schule abzugeben. Sonst könnte es sein, dass sie dir das als "unentschuldigten Fehltag" anrechenen und sowas wird dann leider im Zeugnis vermerkt.

Bei mir kam noch dazu, dass ich den versäumten Tag in der Parallelklasse nachhohlen, und Leistungsnachweise (auch über Stoff des Fehltages) in der darauffolgenden Woche mitschreiben musste, aber alles eigentlich kein großes Problem.

Ich wünsch noch dir viel Spaß auf dem Lehrgang


Gruß
Alexander Maier

www.feuerwehr-bachmehring.de

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 08.01.2008 14:57 Andi7 G.7, Neusäß
 08.01.2008 15:22 ., Grafschaft
 08.01.2008 15:23 Mart7in 7G., zz. Reutlingen
 08.01.2008 15:31 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
 08.01.2008 15:39 ., Grafschaft
 08.01.2008 15:36 ., Grafschaft
 08.01.2008 16:11 Jan-7H. 7L., Hilter a.T.W.
 08.01.2008 18:28 Alex7and7er 7M., Eiselfing
 08.01.2008 18:59 Lars7 T.7, Oerel
 08.01.2008 19:37 Flor7ian7 F.7, Köfering
 08.01.2008 20:28 Dan 7B., Grünwald b.München
 09.01.2008 11:13 Mart7in 7D., Kaarst

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