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Innenminister
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFührerscheinproblematik132 Beiträge
AutorAlbr8ech8t K8., Ostfildern / BW447761
Datum18.12.2007 18:11      MSG-Nr: [ 447761 ]83914 x gelesen
Infos:
  • 12.12.07 "Gemeinde soll bezuschussen" (ON-Artikel)

  • Hallo Forum,
    Interessant dürften die Aussagen der Politiker (Kleine Anfrage an Innenminister Schünemann) für die Selbstzahler der Führerscheine sein.

    Anfrage des MDL NS Aller:
    Seit der Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen dürfen Führerscheinneulinge nur noch Personenkraftwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Um ein Feuerwehrfahrzeug führen zu dürfen, sind m. E. andere Führerscheinklassen erforderlich. Ein Erwerb der erweiterten Fahrerlaubnis auf eigene Kosten ist für die Ehrenamtlichen kaum einzusehen

    Antwort des IM Schünemann:
    Für den Bereich der Fahrerlaubnisse gilt infolge der notwendigen Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht ist seit 1999 für das Führen von Kraftfahrzeugen in der Gewichtsklasse von 3,5 t bis 7,5 t die Fahrerlaubnisklasse C 1 erforderlich. Sofern sich hieraus das Erfordernis einer erweiterten Fahrerlaubnis ergibt, fällt dies in die Verantwortung der für die Durchführung nach nach dem NBrandSchG verantwortlichen Kommune. Eines Erwerbs dieser Fahrerlaubnis auf eigene Kosten von Feuerwehrangehörigen bedarf es insoweit nicht..

    Das heißt ganz einfach, dass die Kommunen ihren Pflichten nachkommen müssen.
    Jeder der trotzdem gerne einen Teil oder auch ganz seinen Führerschein Klasse C bezahlen möchte, betrachte dies als freiwillige Spende an seine Kommune und möge nicht mehr über die Kosten jammern .
    mfg a.kaiser



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