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Thema | 'Nur' ein blöder Jungenstreich ????? | 3 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 446929 |
Datum | 14.12.2007 10:28 MSG-Nr: [ 446929 ] | 3918 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Auf alle Fälle eine Straftat nach dem StGB (Beeiträchtigung von Nothilfemitteln), welche es zwingend aufzuklären gilt.
Den oder die Täter soll der Hammer des Gesetzes mit voller Wucht erwischen!
Dabei sollte man auch die örtlichen Medien stark mit ins Boot nehmen. Alleine deshalb, um die Bevölkerung zu sensibilisieren.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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